02BO272 Böker Outdoormesser: Böker Plus Rold, feststehene Klinge, Scout, Outdoor und Campingmesser

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Art.Nr.: BO-02BO272
Gewicht: 0,5 kg
Hersteller: Böker
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Böker Outdoormesser: Böker Plus Rold, feststehene Klinge

Feststehendes Messer Böker: Plus Rold Fahrtenmesser D2 G10 Klinge 15,7cm Scheide

 

 
Das Böker Plus Rold ist ein überaus strapazierfähiges Camp- und Outdoormesser, das von Jesper Voxnæs entworfen wurde. Die massive Bauweise als Vollerlkonstruktion mit aufgesetzten G10-Schalen sorgt in der Kombination mit dem extrem belastbaren D2 als Klingenstahl für eine überragende Stabilität. Die Klinge ist zusätzlich mit einem widerstandsfähigen Stonewash-Finish versehen. Der komplette Flachschliff gewährleistet gleichzeitig ausgezeichnete Schneideigenschaften. Die großen Hohlnieten im Griff senken nicht nur das Gewicht, sondern ermöglichen auch die Anbringung eines Fangriemens. Die zusätzliche Zeigefingermulde ermöglicht es, das Fahrtenmesser für feinere Arbeiten auch kürzer zu greifen, während die geriffelte Daumenauflage und das leicht verbreiterte Griffende bei groben Arbeiten wie zum Beispiel beim Hacken für exzellente Griffsicherheit sorgen. Die roten Fiberlagen setzen einen schönen Akzent. Ein ausgewogenes Design, aus dem die langjährige Erfahrung von Jesper Voxnæs im Bereich Outdoor und Jagd spricht. Mit Kydexscheide, Gürteladapter und Fangriemen.

 
Artikelmerkmale

Gesamtlänge: 28,0 cm
Klingenlänge: 15,7 cm
Gewicht: 293 g
Klingenstärke: 5,0 mm
Klingenmaterial: D2
Griffmaterial: G10
Designer: Jesper Voxnaes
Verschluss: Feststehend
Zolltarifnr.: 82119200
EAN: 4045011060496

Lieferumfang: 1 Böker Plus Rold, 02BO272

 



ACHTUNG! Bitte beachten Sie beim Kauf und Verwenden von Messern immer den § 42a des WaffG: Für die hier genauer bestimmten Gegenstände (feststehende Messer über 12cm Klingenlänge, einhändig feststellbare Messer...) lässt der Gesetzgeber das Führen nur noch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu. Dieses berechtigte Interesse definiert sich als Führen "in Zusammenhang mit dem Sport, der Berufsausübung der Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck"

Im Download finden Sie ausführliche Informationen zum §42 WaffG.

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