01HG114 Hogue Messer von Heckler & Koch Heckler & Koch Karma Tanto Black

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Art.Nr.: HK-Hogue-01HG114
Gewicht: 0,2 kg
Hersteller: Hogue
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01HG114 Hogue Messer von Heckler & Koch  Heckler & Koch Karma Tanto Black

 

Das Heckler & Koch Karma wird von Hogue produziert und versteht sich als multifunktionales Rettungsmesser für den Notfall. Der schwarze G10-Griff liegt sowohl mit als auch ohne Handschuh sicher in der Hand. Die beschichtete Tanto-Klinge aus 154CM verfügt über einen Teilwellenschliff und wird per Flipper geöffnet. Der im Griffrücken versenkte Gurtschneider lässt sich schnell ausklappen und durchtrennt faserige Materialien sicher und mühelos. Hartmetall-Glasbrecher, Sauerstoffschlüssel im Griff und umsetzbarem Clip (Tip-up/Tip-Down) machen das Karma zur richtigen Wahl für Ersthelfer, Rettungskräfte und alle, die auf den Ernstfall vorbereitet sein wollen.

 

 

Merkmale:

Gesamtlänge: 22,9 cm
Klingenlänge: 9,5 cm
Gewicht: 204 g
Klingenstärke: 3,8 mm
Klingenmaterial: 154CM
Griffmaterial: G10
Verschluss: Linerlock
Hersteller Art.-Nr.: 54200
Zolltarifnr.: 82119300
EAN: 4045011178467
 

Lieferumfang:


1 Messer Hogue HK 01HG114 54200

 

Hogue:

Vielen Jägern und Sportschützen dürfte das amerikanische Familienunternehmen Hogue ein fester Begriff sein. Vor allem mit den Griffstücken für Pistolen und Revolver, mit denen zahlreiche Schützen ihre Waffen ausstatten, hat sich das 1968 gegründete und mittlerweile in dritter Generation geführte Unternehmen einen ausgezeichneten Namen gemacht. Und so sind die Erfahrungen, die Hogue im Hinblick auf Ergonomie und Handlage gesammelt hat, auch voll in die Messer mit eingeflossen.


 

ACHTUNG!
Bitte beachten Sie beim Kauf und Verwenden von Messern immer den § 42a des WaffG: Für die hier genauer bestimmten Gegenstände (feststehende Messer über 12cm Klingenlänge, einhändig feststellbare Messer...) lässt der Gesetzgeber das Führen nur noch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu. Dieses berechtigte Interesse definiert sich als Führen "in Zusammenhang mit dem Sport, der Berufsausübung der Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck".

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