01HG117 Hogue Rettungsmesser von Heckler & Koch 01HG117-KARMA-orange

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Art.Nr.: HK-Hogue-01HG117-KARMA-orange
Gewicht: 0,22 kg
Hersteller: Hogue
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Rettungsmesser von Heckler & Koch gefertigt von Hogue Karma orange taktisches Messer mit HK Emblem,


Sticker, Waffenöl, Neoprencase, Linerlock, Klinge schwarze Beschichtung 154CM 9,5cm, Griff G10. 01HG117-KARMA-orange
 

Beschreibung:

Rettungsmesser von Heckler & Koch gefertigt von Hogue Karma orange ist ein taktisches Messer mit HK Emblem, Sticker, Waffenöl, Neoprencase, Linerlock, Klinge schwarze Beschichtung 154CM 9,5cm, Griff G10
Das Messer ist ein Allrounder: Kräftige Klinge, Teilwellenschliff & starker Gutschneider. Es versteht sich als multifunktionales Rettungsmesser für den Notfall. Der signalfarbene G10-Griff liegt sowohl mit als auch ohne Handschuh sicher in der Hand.
Die beschichtete Klinge aus 154CM verfügt über einen Teilwellenschliff und wird per Flipper geöffnet. Der im Griffrücken versenkte Gurtschneider lässt sich schnell ausklappen und durchtrennt faserige Materialien sicher und mühelos.
Hartmetall-Glasbrecher, Sauerstoffschlüssel im Griff und umsetzbarem Clip (Tip-up/Tip-Down) machen das Karma zur richtigen Wahl für Ersthelfer, Rettungskräfte.

 

Merkmale:

Gesamtlänge: 22,9cm.
Gewicht: 204g.
Klinge: schwarze Beschichtung, Länge: 9,5cm.
Stärke: 3,8mm.
Material: 154CM Stahl.
Griffmaterial: G10.
Farbe orange.
Verschluss: Liner Lock Flipper.

 

Hogue:

Vielen Jägern und Sportschützen dürfte das amerikanische Familienunternehmen Hogue ein fester Begriff sein. Vor allem mit den Griffstücken für Pistolen und Revolver, mit denen zahlreiche Schützen ihre Waffen ausstatten, hat sich das 1968 gegründete und mittlerweile in dritter Generation geführte Unternehmen einen ausgezeichneten Namen gemacht. Und so sind die Erfahrungen, die Hogue im Hinblick auf Ergonomie und Handlage gesammelt hat, auch voll in die Messer mit eingeflossen.

 

ACHTUNG!

Bitte beachten Sie beim Kauf und Verwenden von Messern immer den § 42a des WaffG: Für die hier genauer bestimmten Gegenstände (feststehende Messer über 12cm Klingenlänge, einhändig feststellbare Messer...) lässt der Gesetzgeber das Führen nur noch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu. Dieses berechtigte Interesse definiert sich als Führen "in Zusammenhang mit dem Sport, der Berufsausübung der Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck".

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