110046 H&K: Taktisches Messer von Heckler und Koch mit Linerlock, Clip, Klinge aus X-15T.N.

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Art.Nr.: Messer-H-K-Poin-110046
Gewicht: 0,1 kg
Hersteller: Heckler & Koch
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Drop Point: Taktisches Messer von Heckler und Koch mit Linerlock, Clip, Klinge aus X-15T.N.Stahl.

 

Partielle Wellenschliff, Griffbeschalung aus GFK, Verriegelung per Linerlock mit Öse für Fangriemen - H&K Knife griffig, ergonomisch, schmal und edel, perlgestrahlter Oberfläche.

 

Taktisches Taschenmesser von Heckler und Koch:

Das Messer dient der Ergänzung des Schußwaffen-Programms. Es wurde nach den Funktions- und Design-Elemente der HK MK23 SOCOM & USP gefertigt.
Die Griffschalen werden aus dem glasfaserverstärkten Kunststoff gefertigt wie die Pistolengriffe & haben somit eine rutschsichere Oberfläche
Der Lifter entspricht der Magazinentriegelung der USP und kann mit links wie rechts bedient werden.
Der partielle Wellenschliff erhöht den Einsatzwert.
Das Messer kann zum Reinigen komplett demontiert werden.


Es liegt ideal in der Hand – es ist unglaublich leicht und grazil obgleich es zäh, hart und stabil ist
Messer kann per Daumenknopf geöffnet werden. Der Einhandmechanismus kann entfernt werden.
Links- und rechtsseitig montierbarer Hosen-Clip Klinge aus X-15T.N. ein Stahl, der über unglaubliche Fähigkeiten verfügt. Griffmaterial aus GFK: Der Griff gewährleistet eine sichere Handhabung Design Heckler & Koch (HK).


 

Merkmale:

Gesamtlänge: 21,1cm
Klingenlänge: 8,5cm
Gewicht: 105g
Klinge: Stärke: 3mm, Farbe: perlgestrahlter Oberfläche, Material: X-15T.N mit partielle Wellenschliff
Griffmaterial: GFK
Design Heckler & Koch
Verschluss: Linerlock


Lieferumfang:

1 tactical Messer Drop Point 110046
Schmuckschatulle

ACHTUNG! Bitte beachten Sie beim Kauf und Verwenden von Messern immer den § 42a des WaffG: Für die hier genauer bestimmten Gegenstände (feststehende Messer über 12cm Klingenlänge, einhändig feststellbare Messer...) lässt der Gesetzgeber das Führen nur noch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu. Dieses berechtigte Interesse definiert sich als Führen "in Zusammenhang mit dem Sport, der Berufsausübung der Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck".

 

Im Download finden Sie ausführliche Informationen zum §42 WaffG.

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