Desinfektion - Katastrophenschutz

Desinfektion - Katastrophenschutz

Ist ein Not­fall erst ein­ge­tre­ten, ist es für Vor­sor­ge­maß­nah­men meist zu spät. Wenn es brennt, müs­sen Sie so­fort rea­gie­ren. Wenn Sie und Ih­re Fa­mi­lie eva­ku­iert wer­den müs­sen, kön­nen Sie nicht erst be­gin­nen, Ihr Not­ge­päck zu pa­cken. Wenn der Strom für Ta­ge aus­fällt, soll­ten Sie ei­nen Not­vor­rat im Haus ha­ben.

Schutz vor biologischen Gefahrenlagen und Pandemien Verbesserte Hygiene, vorbeugende Impfungen sowie die exzellente medizinische Versorgung in Deutschland scheinen vielen Infektionen ihren Schrecken genommen zu haben. Gleichwohl bleiben biologische Erreger und Gefahrstoffe eine potentielle Bedrohung für die Zivilgesellschaft. Forschungsprojekte, die im Rahmen der Bekanntmachung „Zivile Sicherheit – Schutz vor biologischen Gefahrenlagen und Pandemien“ gefördert werden, entwickeln organisatorische und technische Lösungen, die zur Vermeidung von biologischen Gefahrenlagen und überregionalen kritischen Infektionsgeschehen wie Pandemien beitragen und die Endnutzer bei der Bewältigung von Schadensereignissen unterstützen

Alle sachdienlichen Hinweise findet man auf den Seiten des Bundesamtes: www.bbk.bund.de