X5 3.5 Tactical Messer SigTactical von SIG Sauer gefertigt von Hogue mit Linerlock

Lieferzeit: 1-2 Tage
Art.Nr.: Sig-Hogue-01hg110-SigTactical
Gewicht: 0,2 kg
Hersteller: Hogue
Lagerbestand: nicht auf lager (0)
Bewertung:

EUR 260,00
inkl. 19 % UStzzgl. Versandkosten

EUR 260,00 pro Stück

X5 3.5 Tactical Messer SigTactical von SIG Sauer gefertigt von Hogue mit Linerlock

 

Sig-Hogue-01hg110-SigTactical

 

Beschreibung:

Der in Lizenz von Hogue für SIG Sauer gefertigte EX-05 Folger von Allen Elishewitz ist mit einer beschichteten Klinge ausgestattet. Sie wird per Flipper geöffnet, besteht aus dem pulvermetallurgischen CPM-154 und verriegelt per Druckknopf, mit zusätzlicher Schiebesicherung. Die futuristische Formgebung des Aluminiumgriffes geht mit einer perfekten Ergonomie mit hoher Griffsicherheit einher. Die Beschalung trägt das Emblem von SIG. Mit umsetzbarem Deep-Carry-Clip (Tip-up/l-r) und Fangriemenöse.

Merkmale:

  • Artikeltyp: Taschenmesser
  • Gesamtlänge: 20,70 cm
  • Klingenlänge: 8,90 cm
  • Klingenstärke: 3,81 mm
  • Gewicht: 132,10 g
  • Klingenmaterial: CPM-154
  • Griffmaterial: Aluminium
  • Öffnungshilfe: Flipper
  • Öffnung: Manuell
  • Verschluss: Druckknopf
  • Gefertigt in: USA
  • Farbe: Grau
  • Artikelnummer: 01HG110, 36572 X5 3,5" Sig Tactical

Lieferumfang:

1 Messer Hogue SIG Sauer 01HG110

Hogue

Vielen Jägern und Sportschützen dürfte das amerikanische Familienunternehmen Hogue ein fester Begriff sein. Vor allem mit den Griffstücken für Pistolen und Revolver, mit denen zahlreiche Schützen ihre Waffen ausstatten, hat sich das 1968 gegründete und mittlerweile in dritter Generation geführte Unternehmen einen ausgezeichneten Namen gemacht. Und so sind die Erfahrungen, die Hogue im Hinblick auf Ergonomie und Handlage gesammelt hat, auch voll in die Messer mit eingeflossen.

 

ACHTUNG!

Bitte beachten Sie beim Kauf und Verwenden von Messern immer den § 42a des WaffG: Für die hier genauer bestimmten Gegenstände (feststehende Messer über 12cm Klingenlänge, einhändig feststellbare Messer...) lässt der Gesetzgeber das Führen nur noch bei Vorliegen eines berechtigten Interesses zu. Dieses berechtigte Interesse definiert sich als Führen "in Zusammenhang mit dem Sport, der Berufsausübung der Brauchtumspflege oder einem allgemein anerkannten Zweck".

 

Bewertungen

* Den Zusatz “Verifizierter Kauf” erhalten nur Bewertungen, die von Käufern abgegeben wurden, die das Produkt in diesem Shop gekauft haben. mehr

Downloads